Worauf Sie sich verlassen können
Gesetzlich verankert
Das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer Versicherung steht in § 204 VVG. Es ist kein Angebot, das wir machen, sondern Ihr Anspruch.
Ohne Kündigung, ohne neue Gesundheitsprüfung
Für gleichartigen Versicherungsschutz bleibt Ihr Vertrag bestehen. Prüfen darf Ihr Versicherer nur, was über Ihren jetzigen Schutz hinausgeht.
Kostenlos und unverbindlich anfragen
Die Anfrage und die Vorprüfung kosten Sie nichts. Kommt es zur Beratung, schließen Sie dafür einen Beratungsvertrag.
100 % unverbindlich · Kostenlose Vorprüfung · Vertraulich & sicher · Persönlicher Ansprechpartner · 25 Jahre Erfahrung